Wer übernimmt die Kosten der logopädischen Therapie?
Ihre gesetzliche und private Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Ihre Behandlung.
Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil in Höhe von 10 % des Kassensatzes plus 10 € Verordnungsgebühr leisten. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, entfällt der Eigenanteil.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind generell von der Zuzahlung befreit.
Ich bin dazu verpflichtet, diese Zuzahlung im Verlauf der ersten Behandlungseinheiten einzuziehen.
Bei Privatpatienten kann es dazu kommen, dass Ihre Versicherung die Kosten der Behandlung nicht vollständig übernimmt und eine private Zuzahlung von Ihnen zu leisten ist. Daher darf ich als Logopädin die Höhe der Vergütung im Rahmen eines Verhandlungsvertrages frei festlegen. Ich entnehme die Tarife aus der aktuellen GebüTH (Gebührenübersicht für Therapeuten).
Versäumte Therapien können bei der Krankenkasse nicht geltend gemacht werden. Daher bitte ich Sie den Termin rechtzeitig abzusagen (spätestens innerhalb von 24 Stunden), wenn der Termin nicht eingehalten werden kann. Wenn die Absage nicht rechtzeitig erfolgt,wird die Behandlungseinheit privat verrechnet.